Elektronik Refurbishing

Immer mehr Endverbraucher setzen auf Refurbished-Ware. Während in der Welt der Mode der Second-Hand Laden ein wahres Paradies für Schnäppchen darstellt, ist in der Welt der Elektronik das Refurbishing, der Weiterverkauf gebrauchter Geräte, der Trend für kostenbewusstes Shoppen.

Die Geräte werden meistens im Rahmen eines Leasingvertrages ausrangiert oder sind Bestandteil eines Garantiefalles. Im Grunde genommen handelt es sich demnach um gebrauchte Neuware. Wer hochwertige Elektronik zum günstigen Preis erwerben will, der sollte sich früher oder später mit dem Thema Refurbishing und seinen Vorteilen auseinandersetzen.

Was ist Refurbishing eigentlich?

Sogenannte Refurbished-Ware bezeichnet gebrauchte Elektrogeräte, die in einem neuwertigen Zustand sind. Diese Geräte werden aus unterschiedlichen Gründen zurück zum Händler gegeben, zum Beispiel, weil entweder ein falscher Artikel geliefert wurde oder das Gerät einen kleineren Defekt oder Mangel aufweist oder als Leasingvertragsgerät im Einsatz war.

Für den Käufer bedeutet Refurbishing den Erhalt von Markenware zum sehr viel günstigeren Preis. Obendrauf erhält der Käufer sogar noch ein Jahr Gewährleistungsgarantie.

Was bedeutet Refurbishing auf Deutsch?

Refurbished bedeutet auf Deutsch so viel wie instandgesetzt/aufpoliert. Man sollte im Hinterkopf behalten, dass die Bezeichnung Gebrauchtware auf Refurbished-Ware nur bedingt zutrifft. Die Bezeichnung Gebrauchtware ist für manch einen mit einem negativen Beigeschmack behaftet, obwohl gebrauchte Elektronik wie wir wissen nicht automatisch alt und abgenutzt sein muss. Refurbishing ist folglich ein erfrischend neuer Begriff, den man sich merken sollte, wieso, das erklären wir im Folgenden.

Was bedeutet Kreislaufwirtschaft?

Um das Wort Kreislaufwirtschaft näher erläutern zu können, ist es für uns wichtig zu wissen, wie das ganze Procedere rund um die Refurbished-Ware abläuft.

Vor allem große Unternehmen, Versicherungen und auch Banken sind Abnehmer tausender Geräte inklusive passender Service-Verträge. Noch vor Ablauf dieser Verträge ist es für die Geräte oft früher als nötig der Zeit, durch neueres Equipment ausgetauscht zu werden. Unternehmen, Banken und Versicherungen tun das, um immer auf dem neuesten Stand der Technik zu sein. Die Refurbished-Ware wird dann an den jeweiligen Vertragspartner retourniert und anschließend über einen Zwischenhändler der Kreislaufwirtschaft wieder zugeführt.

Bei der Kreislaufwirtschaft, welche auch als Circular Economy bezeichnet wird, handelt es sich um ein Recycling-System, welche das Ziel verfolgt, Abfall, Energie, Emissionen und Rohstoffe zu reduzieren. Während nahezu jeder den Begriff Recycling kennt, wissen die wenigsten, dass es seit 1994 sogar das sogenannte Kreislaufwirtschaftsgesetz gibt. Dieses fördert einen verantwortungsbewussten Umgang mit der Umwelt, Mensch und Ressourcen. Ein wichtiger Teil der Kreislaufwirtschaft ist beispielsweise das Verwerten gebrauchter Verpackungen und Güter.

Die bereits vorhandenen Produkte und Materialien sollen - solange es uns möglich ist - wieder verwendet, neu aufbereitet, repariert und recycelt werden. Die Kreislaufwirtschaft arbeitet dementsprechend gegensätzlich zum Prinzip hinter der Wegwerfgesellschaft. In Anbetracht der tausenden Tonnen von Abfall, welche jährlich in der EU anfallen, stellen der Verkauf und Ankauf von Refurbished-Ware einen sehr wichtigen Beitrag zum Umweltschutz dar.

Das Beste daran: jeder von uns kann die Kreislaufwirtschaft unterstützen uns dabei noch Geld sparen!

Welche Elektronik kann refurbished werden?

Bei der Refurbished-Ware kann es sich um die unterschiedlichsten Produktrückläufer oder Elektrogeräte aus Leasingverträgen handeln. Meistens sind es ein PC oder Notebook, welches zum günstigen Preis veräußert wird.

Im Vergleich zu anderer Gebrauchtware ist die Mitlieferung allen Zubehörs ein wichtiger Bestandteil im Konzept des Refurbishing. Computeranlagen werden demnach mit Zubehör wie Monitor, Tastatur, Maus und Kabel weiterverkauft. Lediglich die Originalverpackung ist bei der Refurbished-Ware nicht zwingend mitzuliefern.

Ist Refurbishing legal?

In Deutschland sind der Verkauf und Ankauf von Refurbished-Ware legal!

Während Gebrauchtware von Privatverkäufern oft über Portale wie eBay veräußert wird, werden die generalüberholten Elektrogeräte auch immer mehr von namhaften Firmen wie Microsoft und Apple angeboten. Wer schon länger von einem funktionstüchtigen Laptop wie einem MacBook oder einem iPhone als neues Handy Ausschau hält, der kann mit dem Kauf von refurbished Elektronik viel Geld sparen.

Tatsächlich ist der Kauf/Verkauf von Refurbished-Ware nicht in jedem Land legal! In Indien zum Beispiel widerspricht der Verkauf von generalüberholter Elektronik wie iPhones oder MacBooks den Richtlinien des Ministeriums für Telekommunikation. Statistisch gesehen ist nur jedes 25 Mobiltelefon in Indien ein iPhone. Gleichwohl werden mehr als 40 % von allen Smartphones in Indien zu einem Preis von über 300 Dollar verkauft. Der Hersteller Apple erhofft sich durch den Verkauf generalüberholter Waren, mehr Produkte zu veräußern, ohne den eigentlichen Preis für neuwertige Geräte zu senken.

In Deutschland steht es uns glücklicherweise frei, ob wir mehr Geld für ein komplett neues Gerät ausgeben oder lieber sparen und uns für die generalüberholte Variante entscheiden.

So können Unternehmen von EDV Refurbishing profitieren

Nicht nur für private Interessenten, sondern vor allem auch Unternehmen, die sämtliche Mitarbeiter mit Technik ausstatten müssen, ist die generalüberholte Hardware eine gute Möglichkeit, um Geld zu sparen. Damit ein Gerät als generalüberholt, also refurbished, weiterverkauft werden darf, muss dieses zunächst einer technischen Wartung unterzogen werden, bei der eine professionelle Reinigung und ein Test auf volle Funktionsfähigkeit durchgeführt werden.

Das Unternehmen erhält zudem eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und alles Zubehör, das im Lieferumfang der Neuware enthalten war. Ferner gehen die Käufer kein Risiko beim Kauf der generalüberholten Produkte ein. Schließlich ist der Verkäufer nicht nur dazu verpflichtet, die üblichen 14 Tage Widerrufsfrist zu gewähren, sondern zudem 12 Monate Gewährleistungsgarantie einzuräumen. Der einzige Nachteil ist die fehlende freiwilliger Garantie des Herstellers. Doch in Anbetracht der Geldersparnis kann man über diesen Minuspunkt definitiv hinwegsehen.

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